Firmengründung in Frankreich

Wenn Sie Geschäfte in Frankreich es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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Your legal entity in Frankreich

Frankreich ist eine der größten Volkswirtschaften Europas und ein attraktives Ziel für ausländische Unternehmen. Seine strategische Lage, seine qualifizierten Arbeitskräfte und seine starke Infrastruktur machen es ideal für internationale Unternehmen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmen in Frankreich ist die Société à Responsabilité Limitée (SARL).

  • Ähnlich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Gerichtsbarkeiten.
  • Erfordert ein Mindestaktienkapital von 1 € und ist damit auch für kleine und mittlere Unternehmen zugänglich.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt.

Eine weitere Option ist die Société par Actions Simplifiée (SAS), die eine größere Flexibilität bei der Unternehmensführung bietet und häufig von größeren Unternehmen oder Start-ups gewählt wird.

Ein Unternehmen in Frankreich gründen

Die Gründung einer SARL oder SAS umfasst die folgenden Schritte:

  1. Abfassung und notarielle Beglaubigung der Satzung des Unternehmens(Statuten).
  2. Einzahlung des Aktienkapitals auf ein französisches Bankkonto und Erhalt einer Einlagenbescheinigung.
  3. Eintragung des Unternehmens in das Handels- und Gesellschaftsregister(Registre du Commerce et des Sociétés, RCS).
  4. Erhalt einer SIRET-Nummer, die als eindeutige Identifikationsnummer des Unternehmens in Frankreich dient.

Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer(Gérant für SARL oder Président für SAS) fungieren. Ein Wohnsitz in Frankreich ist nicht zwingend erforderlich, aber eine französische Adresse für den eingetragenen Sitz des Unternehmens ist erforderlich.

Besteuerung und Quellensteuer

Französische Unternehmen unterliegen der Körperschaftssteuer mit Sätzen zwischen 15% (für kleine Gewinne bis zu 42.500 €) und 25% (Standardsatz für größere Gewinne).

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an Aktionäre ausgeschüttet werden, unterliegen einer Pauschalsteuer von 30 %, dem sogenannten Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), das die Einkommenssteuer und Sozialabgaben umfasst.
  • Frankreich verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zur Reduzierung der Quellensteuer für ausländische Aktionäre.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Firmen helfen bei der Gründung, Besteuerung und Einhaltung von Vorschriften, um einen reibungslosen Ablauf für ausländische Unternehmer zu gewährleisten.

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