Firmengründung in Europa

Wenn Sie Geschäfte in Europa es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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    Ihre juristische Person in Europa

    Europa bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für ausländische Unternehmen, wobei die einzelnen Länder unterschiedliche Vorteile in Bezug auf Unternehmensgründung, Besteuerung und Erleichterung der Geschäftstätigkeit bieten. Dieser Artikel vergleicht den Prozess der Unternehmensgründung in den wichtigsten europäischen Ländern, darunter Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien. Wenn Sie das regulatorische Umfeld und die Verfahren zur Unternehmensgründung in diesen Ländern verstehen, können Unternehmen fundierte Entscheidungen darüber treffen, wo sie sich in Europa niederlassen möchten.

    Deutschland

    Deutschland, die größte Volkswirtschaft Europas, ist bekannt für seinen starken Rechtsrahmen und sein stabiles Geschäftsumfeld. Es ist besonders attraktiv für Unternehmen, die Zugang zum Markt der Europäischen Union suchen.

    • Die gängigsten Unternehmensstrukturen: Die beliebteste Unternehmensstruktur ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ähnelt. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR, wobei mindestens die Hälfte zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt sein muss.
    • Leichte Gründung: Das Verfahren zur Gründung einer GmbH dauert etwa 2-4 Wochen. Er umfasst die notarielle Beurkundung der Satzung und die Eintragung beim örtlichen Gewerbeamt.
    • Besteuerung: Die Körperschaftssteuer beträgt 15%, mit einem zusätzlichen Solidaritätszuschlag von 5,5%. Die Mehrwertsteuer beträgt 19% und es gibt keine Quellensteuern auf Dividenden für Unternehmen innerhalb der EU.

    Die Niederlande

    Die Niederlande sind eines der unternehmensfreundlichsten Länder Europas und bieten ein günstiges Steuersystem und eine hervorragende Infrastruktur. Aufgrund ihrer strategischen Lage und ihrer robusten Wirtschaft sind sie bei ausländischen Investoren besonders beliebt.

    • Die gängigsten Unternehmensstrukturen: Die häufigste Struktur für ausländische Unternehmen ist die B.V. (Besloten Vennootschap), die einer LLC ähnelt. Das Mindestkapital beträgt 1 EUR, und das Unternehmen muss mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer haben.
    • Leichte Gründung: Das Gründungsverfahren ist relativ schnell und dauert in der Regel 1-2 Wochen. Sie müssen sich bei der niederländischen Handelskammer (KvK) registrieren lassen und eine Steueridentifikationsnummer (BTW-Nummer) beantragen.
    • Besteuerung: Der Körperschaftssteuersatz beträgt 19 % für Gewinne bis zu 200.000 EUR und 25,8 % für Gewinne, die diesen Schwellenwert überschreiten. Die Mehrwertsteuer beträgt 21% und es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden für Unternehmen innerhalb der EU.

    Frankreich

    Frankreich ist eine der größten Volkswirtschaften Europas, mit einer großen Verbraucherbasis und einem starken Industriesektor. Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich bietet Zugang zum europäischen Markt, erfordert jedoch ein komplexeres regulatorisches Umfeld.

    • Die gängigsten Unternehmensstrukturen: Die häufigste Struktur für kleine und mittlere Unternehmen ist die SARL (Société à Responsabilité Limitée), die einer LLC ähnelt. Sie erfordert ein Mindeststammkapital von 1 EUR, aber es wird empfohlen, einen höheren Betrag zu haben.
    • Leichte Gründung: Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich kann 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen, da eine Registrierung beim französischen Handelsgericht (Tribunal de Commerce) erforderlich ist. Das Verfahren umfasst die Erstellung der Satzung und die Einholung verschiedener Geschäftslizenzen.
    • Besteuerung: Der Körperschaftssteuersatz in Frankreich beträgt 25%. Die Mehrwertsteuer beträgt 20%, und die Ausschüttung von Dividenden unterliegt einer Quellensteuer von 30%, obwohl es für in der EU ansässige Unternehmen Ausnahmen oder Ermäßigungen geben kann.

    Das Vereinigte Königreich (UK)

    Großbritannien ist aufgrund seiner offenen Wirtschaft, seines stabilen rechtlichen Umfelds und seines effizienten Unternehmensregistrierungssystems seit langem eines der beliebtesten Ziele für ausländische Unternehmen.

    • Die gängigsten Unternehmensstrukturen: Die gängigste Unternehmensstruktur ist die Private Limited Company (Ltd), die mindestens einen Aktionär und einen Direktor erfordert. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen für eine Ltd.
    • Leichte Gründung: Die Gründung eines Unternehmens in Großbritannien ist schnell und unkompliziert und dauert oft nur 1-2 Tage. Der Prozess umfasst die Registrierung beim Companies House und die Erlangung einer eindeutigen Unternehmensnummer.
    • Besteuerung: Der Körperschaftssteuersatz in Großbritannien beträgt 25% für Gewinne über 250.000 GBP. Die Mehrwertsteuer beträgt 20%, und es gibt eine 7,5%ige Quellensteuer auf Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden.

    Spanien

    Spanien, eine bedeutende europäische Volkswirtschaft, bietet ein gutes Geschäftsumfeld, insbesondere in Sektoren wie Tourismus, erneuerbare Energien und Landwirtschaft. Das Land hat Anstrengungen unternommen, um den Prozess der Unternehmensgründung zu vereinfachen.

    • Die gängigsten Unternehmensstrukturen: Die häufigste Unternehmensstruktur ist die S.L. (Sociedad Limitada), die einer LLC ähnlich ist. Das Mindestkapital beträgt 3.000 EUR, und das Unternehmen kann zu 100% in ausländischem Besitz sein.
    • Leichte Gründung: Die Gründung eines Unternehmens in Spanien kann 1-2 Monate dauern. Der Prozess umfasst die Eintragung in das spanische Handelsregister (Registro Mercantil), die Beschaffung einer Steueridentifikationsnummer (NIF) und die Eröffnung eines Firmenkontos.
    • Besteuerung: Der Körperschaftssteuersatz in Spanien beträgt 25%. Die Mehrwertsteuer beträgt 21% und auf Dividenden wird eine Quellensteuer von 19% erhoben. Für Aktionäre mit Sitz in der EU gelten möglicherweise ermäßigte Sätze.

    Italien

    Italien, das für sein reiches kulturelles Erbe und Industriesektoren wie die Mode- und Automobilbranche bekannt ist, bietet viele Möglichkeiten für ausländische Investoren. Der Prozess der Unternehmensregistrierung kann bürokratisch sein, aber das Land bleibt ein attraktiver Markt.

    • Die häufigsten Unternehmensstrukturen: Die häufigste Unternehmensstruktur ist die S.R.L. (Società a Responsabilità Limitata), ähnlich einer LLC. Das Mindeststammkapital beträgt 1 EUR, aber für mehr Glaubwürdigkeit wird normalerweise ein höherer Betrag empfohlen.
    • Leichte Gründung: Die Gründung eines Unternehmens in Italien kann etwa 2-3 Monate dauern. Dazu gehört die Registrierung bei der italienischen Handelskammer, die Beschaffung einer Steuernummer (Codice Fiscale) und die Eröffnung eines Bankkontos.
    • Besteuerung: Der Körperschaftssteuersatz beträgt 24%, und die Mehrwertsteuer ist auf 22% festgelegt. Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt einer Quellensteuer von 26%, aber es kann Ausnahmen für EU-Unternehmen geben.

    Fazit

    Europa bietet eine breite Palette von Möglichkeiten für Unternehmen, die international expandieren möchten. Länder wie die Niederlande, das Vereinigte Königreich und Deutschland bieten schlanke Unternehmensgründungsverfahren, günstige Steuersätze und eine solide Infrastruktur und sind damit ideal für ausländische Investoren. Spanien und Frankreich bieten zwar ein großes wirtschaftliches Potenzial, haben aber möglicherweise etwas komplexere Verfahren und höhere Steuersätze.

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