Dieser Artikel beschreibt:
Deutschland ist dank seiner starken Wirtschaft, seiner zentralen Lage und seiner robusten Infrastruktur einer der attraktivsten Märkte für ausländische Unternehmen in Europa.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am häufigsten verwendete Rechtsform für ausländische Unternehmen in Deutschland.
Für kleinere Unternehmen bietet die Unternehmergesellschaft (UG), auch „Mini-GmbH“ genannt, ein geringeres Stammkapital (ab 1 €). Die Gewinne müssen jedoch einbehalten werden, bis das Mindestkapital von 25.000 € erreicht ist.
Die Gründung einer GmbH umfasst die folgenden Schritte:
Ausländische Staatsangehörige können alsGeschäftsführer einer GmbH fungieren. Es gibt zwar keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, aber die Geschäftsführer müssen die deutschen Wirtschafts- und Steuervorschriften einhalten.
Deutsche GmbHs unterliegen der Körperschaftssteuer mit einem pauschalen Satz von 15%, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5% auf den Steuerbetrag. Zusätzlich zahlen die Unternehmen eineGewerbesteuer, die je nach Gemeinde variiert (in der Regel 14-17%).
Bezüglich der Ausschüttungen:
Diese Unternehmen helfen bei den rechtlichen, administrativen und steuerlichen Prozessen und sorgen für eine reibungslose Gründung für ausländische Unternehmer.