Firmengründung in Deutschland

Wenn Sie Geschäfte in Deutschland es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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Your legal entity in Deutschland

Deutschland ist dank seiner starken Wirtschaft, seiner zentralen Lage und seiner robusten Infrastruktur einer der attraktivsten Märkte für ausländische Unternehmen in Europa.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am häufigsten verwendete Rechtsform für ausländische Unternehmen in Deutschland.

  • Vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Gerichtsbarkeiten.
  • Erfordert ein Mindestaktienkapital von 25.000 €, wovon mindestens 12.500 € bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt.

Für kleinere Unternehmen bietet die Unternehmergesellschaft (UG), auch „Mini-GmbH“ genannt, ein geringeres Stammkapital (ab 1 €). Die Gewinne müssen jedoch einbehalten werden, bis das Mindestkapital von 25.000 € erreicht ist.

Gründung einer GmbH und Vorstandstätigkeit

Die Gründung einer GmbH umfasst die folgenden Schritte:

  1. Entwurf und notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags.
  2. Einzahlung des Mindestaktienkapitals auf ein deutsches Bankkonto.
  3. Eintragung des Unternehmens in dasHandelsregister und in das örtlicheGewerbeamt.

Ausländische Staatsangehörige können alsGeschäftsführer einer GmbH fungieren. Es gibt zwar keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, aber die Geschäftsführer müssen die deutschen Wirtschafts- und Steuervorschriften einhalten.

Besteuerung und Quellensteuer

Deutsche GmbHs unterliegen der Körperschaftssteuer mit einem pauschalen Satz von 15%, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5% auf den Steuerbetrag. Zusätzlich zahlen die Unternehmen eineGewerbesteuer, die je nach Gemeinde variiert (in der Regel 14-17%).

Bezüglich der Ausschüttungen:

  • Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 25%, zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Durch Steuerabkommen wird dieser Satz für ausländische Aktionäre jedoch oft reduziert.
  • Deutschland verfügt über ein starkes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, um die Doppelbesteuerung internationaler Einkünfte zu verhindern.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Unternehmen helfen bei den rechtlichen, administrativen und steuerlichen Prozessen und sorgen für eine reibungslose Gründung für ausländische Unternehmer.

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