Firmengründung in Saudi-Arabien

Wenn Sie Geschäfte in Saudi-Arabien es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.
Vertriebsmitarbeiter draußen

Your legal entity in Saudi-Arabien

Als größte Volkswirtschaft im Nahen Osten bietet Saudi-Arabien ausländischen Unternehmen in verschiedenen Sektoren wie Öl und Gas, Produktion, Technologie und Dienstleistungen beträchtliche Möglichkeiten. Die Regierung hat aktiv daran gearbeitet, die Wirtschaft zu diversifizieren und ausländische Investitionen durch Initiativen wie die Vision 2030 anzuziehen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die gängigste Unternehmensstruktur für ausländische Unternehmen in Saudi-Arabien ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC).

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ist die bevorzugte Unternehmensstruktur für ausländische Investoren in Saudi-Arabien. Sie beschränkt die Haftung der Anteilseigner auf den Umfang ihrer Kapitaleinlage und bietet Schutz für ihr persönliches Vermögen.
  • Ausländisches Eigentum an einer LLC ist in den meisten Sektoren unter bestimmten Bedingungen bis zu 100% erlaubt. In einigen Branchen müssen ausländische Investoren jedoch eine Partnerschaft mit einem saudischen Staatsbürger eingehen.
  • GmbHs müssen mindestens zwei Aktionäre und einen Direktor haben. In Sektoren, in denen 100% ausländischer Besitz erlaubt ist, kann die Mehrheit der Anteile von Ausländern gehalten werden.

Eine Alternative zur LLC-Struktur ist die Joint Stock Company (JSC), die für größere Unternehmen verwendet werden kann. Die JSC ist für Unternehmen geeignet, die öffentliche Investitionen anstreben, da sie die Ausgabe von Aktien an die Öffentlichkeit ermöglicht. Diese Struktur erlaubt unter bestimmten Umständen auch 100%iges ausländisches Eigentum.

Gründung eines Unternehmens in Saudi-Arabien

Die Gründung einer LLC in Saudi-Arabien umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Auswahl eines Firmennamens und Sicherstellung, dass dieser den Vorschriften der Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA) entspricht.
  2. Einreichung der Gründungsdokumente des Unternehmens beim saudischen Ministerium für Handel und Investitionen (MOCI), einschließlich der Satzung (Articles of Association, AoA) und des Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association, MoA) des Unternehmens.
  3. Ernennung von mindestens einem Direktor und der erforderlichen Anzahl von Aktionären (mindestens zwei). Der Direktor kann ein ausländischer Staatsangehöriger sein, aber für bestimmte Geschäftsaktivitäten kann ein lokaler saudischer Partner erforderlich sein.
  4. Erhalt einer Lizenz für ausländische Investitionen von der Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA), die ausländisches Eigentum und geschäftliche Aktivitäten im Königreich erlaubt.
  5. Anmeldung beim Arbeitsministerium und Erhalt eines Handelsregisterauszugs.
  6. Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Saudi-Arabien und Einzahlung des erforderlichen Kapitals. Das erforderliche Mindestkapital für eine LLC beträgt in der Regel 500.000 SAR (ca. 133.000 USD), aber dieser Betrag kann je nach Art des Unternehmens variieren.
  7. Registrierung für Steuern und Einholung der erforderlichen Genehmigungen von der General Authority of Zakat and Tax (GAZT).

Der Prozess der Unternehmensgründung in Saudi-Arabien kann mehrere Wochen bis Monate dauern, je nach Unternehmensstruktur und Genehmigungsverfahren der zuständigen Behörden. Viele ausländische Unternehmen arbeiten mit lokalen Experten oder Beratern zusammen, um den Prozess zu beschleunigen und die Einhaltung der saudischen Vorschriften zu gewährleisten.

Besteuerung und Quellensteuer

Saudi-Arabien bietet ein wettbewerbsfähiges steuerliches Umfeld mit einem Körperschaftssteuersatz von 20% auf das Nettoeinkommen ausländischer Unternehmen. Für lokale Unternehmen mit ausländischen Partnern beträgt der Steuersatz ebenfalls 20%. In Saudi-Arabien gibt es keine persönliche Einkommenssteuer, was das Land zu einem attraktiven Standort für Unternehmen und Expatriates macht.

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, unterliegen einer Quellensteuer von 5 %, die in der Regel erhoben wird, es sei denn, zwischen Saudi-Arabien und dem Land des Aktionärs besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
  • Saudi-Arabien hat mit zahlreichen Ländern DBAs unterzeichnet, die dazu beitragen können, die Quellensteuer auf Dividenden und andere Einkünfte zu reduzieren oder zu eliminieren.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Dienstleister können Sie bei der gesamten Unternehmensgründung unterstützen, einschließlich der rechtlichen Dokumentation, der Einhaltung von Vorschriften, der steuerlichen Registrierung und der laufenden Geschäftstätigkeit in Saudi-Arabien.

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