Firmengründung in Polen

Wenn Sie Geschäfte in Polen es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.
Vertriebsmitarbeiter draußen

Your legal entity in Polen

Als größte Volkswirtschaft Mittel- und Osteuropas bietet Polen ausländischen Unternehmen, die auf dem europäischen Markt expandieren möchten, beträchtliche Möglichkeiten. Mit einer stabilen Wirtschaft, qualifizierten Arbeitskräften und wettbewerbsfähigen Steuersätzen ist Polen ein attraktives Ziel für ausländische Direktinvestitionen (FDI) geworden.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die gängigsten Geschäftsstrukturen für ausländische Unternehmen in Polen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) und die Aktiengesellschaft (S.A.).

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.): Die Sp. z o.o. ist die beliebteste und flexibelste Gesellschaftsform in Polen. Sie eignet sich für kleine bis mittelgroße Unternehmen und ermöglicht eine beschränkte Haftung, d.h. die Anteilseigner haften nur mit dem Kapital, das sie investiert haben. Ausländer können 100% der Anteile an einer Sp. z o.o. besitzen, und das Mindestaktienkapital ist mit 5.000 PLN (ca. 1.200 USD) relativ niedrig.
  • Aktiengesellschaft (S.A.): Die S.A. wird in der Regel von größeren Unternehmen genutzt, insbesondere von solchen, die Kapital durch öffentliche Angebote oder Risikokapital aufnehmen wollen. Die S.A. ermöglicht die Ausgabe von Aktien und erfordert ein Mindestaktienkapital von 100.000 PLN (etwa 24.000 USD). Sie wird zwar von ausländischen Investoren seltener für kleine Unternehmen genutzt, ist aber ideal für Unternehmen, die sich vergrößern oder an die Börse gehen wollen.
  • Ausländisches Eigentum ist in den meisten Sektoren in Polen bis zu 100% erlaubt, obwohl es in bestimmten Branchen wie dem Bankwesen, der Verteidigung und den Medien Beschränkungen gibt, die lokale Partnerschaften erfordern.

Für die meisten ausländischen Investoren ist die Sp. z o.o. die bevorzugte Struktur aufgrund der geringeren Kapitalanforderungen und des begrenzten Haftungsschutzes, was sie zu einer ausgezeichneten Wahl für kleine bis mittlere Unternehmen macht.

Ein Unternehmen in Polen gründen

Die Gründung eines Unternehmens in Polen umfasst mehrere Schritte. Hier finden Sie einen Überblick über den allgemeinen Prozess der Unternehmensgründung:

  1. Wählen Sie einen Firmennamen und vergewissern Sie sich, dass er eindeutig ist, indem Sie das polnische Nationale Gerichtsregister (KRS) überprüfen.
  2. Bereiten Sie die Satzung (AoA) vor und lassen Sie sie notariell beglaubigen. Der Gesellschaftsvertrag sollte die Ziele des Unternehmens, die Struktur der Unternehmensführung und die Einzelheiten der Aktienbeteiligung darlegen.
  3. Registrieren Sie das Unternehmen beim nationalen Gerichtsregister (KRS), um die rechtliche Anerkennung zu erhalten. Dieser Registrierungsprozess dauert in der Regel ein paar Tage bis ein paar Wochen.
  4. Eröffnen Sie ein Geschäftsbankkonto in Polen und zahlen Sie das erforderliche Kapital ein. Für eine Sp. z o.o. beträgt das erforderliche Mindestkapital 5.000 PLN, für eine S.A. 100.000 PLN.
  5. Besorgen Sie sich eine Steueridentifikationsnummer (NIP) und eine REGON-Nummer (statistische Nummer) für das Unternehmen beim Statistischen Zentralamt (GUS).
  6. Registrieren Sie sich für die Mehrwertsteuer, falls zutreffend, bei der örtlichen Steuerbehörde. Dies ist für Unternehmen erforderlich, die steuerpflichtige Tätigkeiten oberhalb bestimmter Schwellenwerte ausüben.
  7. Holen Sie alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen ein, je nach Art des Geschäfts. Einige Sektoren, wie das Finanzwesen, das Gesundheitswesen und das Bildungswesen, erfordern zusätzliche Lizenzen.

Der Gründungsprozess dauert in der Regel zwischen einigen Wochen und einem Monat, abhängig von der Komplexität des Unternehmens. Es wird empfohlen, sich von Rechts- und Buchhaltungsexperten in Polen beraten zu lassen, um die Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

Besteuerung und Quellensteuer

Polen hat ein günstiges Steuersystem für Unternehmen, mit relativ niedrigen Körperschaftssteuersätzen und verschiedenen Anreizen für ausländische Investoren. Die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die Sie beachten sollten, sind:

  • Der Körperschaftssteuersatz in Polen beträgt 19% auf Gewinne. Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen PLN (ca. 480.000 USD) können jedoch von einem ermäßigten Satz von 9% profitieren.
  • Polen hat auch eine Mehrwertsteuer (VAT) von 23%, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 200.000 PLN (ca. 48.000 USD) müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 19%. Dieser Satz kann jedoch im Rahmen von Polens Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Ländern reduziert werden.
  • Polen verfügt über ein breites Netz von DBA, die dazu beitragen, die Doppelbesteuerung von Einkünften wie Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, zu reduzieren oder zu beseitigen.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Dienstleister sind auf die Gründung von Unternehmen, Rechtsberatung, Einhaltung von Steuervorschriften und regulatorische Beratung in Polen spezialisiert. Sie können Sie in allen Phasen des Gründungsprozesses unterstützen und sicherstellen, dass ausländische Unternehmen die lokalen rechtlichen und finanziellen Anforderungen erfüllen.

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