Firmengründung in den Niederlanden

Wenn Sie Geschäfte in Niederlande es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.
Vertriebsmitarbeiter draußen

Your legal entity in Niederlande

Die Niederlande sind ein beliebtes Ziel für ausländische Unternehmen, die sich in Europa niederlassen möchten. Mit ihrer stabilen Wirtschaft, den günstigen Steuerabkommen und ihrer strategischen Lage bieten sie internationalen Unternehmen erhebliche Vorteile.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten Vennootschap, BV) ist die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmen.

  • Ähnlich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Gerichtsbarkeiten.
  • Zu den wichtigsten Merkmalen gehören ein Mindestaktienkapital von nur 0,01 €, eine begrenzte Haftung der Aktionäre und Flexibilität bei der Strukturierung der Eigentumsverhältnisse.
  • Eine BV kann vollständig im Besitz von ausländischen Einzelpersonen oder Unternehmen sein.

Eine andere Option, die Zweigniederlassung, ist weniger verbreitet, wird aber von Unternehmen genutzt, die eine engere Verbindung zu ihrer Muttergesellschaft aufrechterhalten wollen.

Gründung einer BV und Vorstandstätigkeit

Die Einrichtung einer BV umfasst die folgenden Schritte:

  1. Entwurf und notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags.
  2. Eintragung bei der niederländischen Handelskammer(Kamer van Koophandel).
  3. Eröffnung eines niederländischen Bankkontos für die BV.

Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer der BV fungieren, müssen jedoch die niederländischen Vorschriften einhalten, einschließlich
der Registrierung ihrer persönlichen Daten bei der Handelskammer. Ein lokaler Geschäftsführer ist zwar nicht zwingend erforderlich,
aber einige Banken oder Dienstleister können aus praktischen Gründen einen solchen verlangen.

Besteuerung und Quellensteuer

Niederländische BVs unterliegen der Körperschaftssteuer zu Sätzen von 19% (auf Gewinne bis zu 200.000 €) und 25,8% (auf Gewinne über 200.000 €).

Bezüglich der Ausschüttungen:

  • Dividendenausschüttungen an Aktionäre unterliegen einer Quellensteuer von 15 %, wobei dieser Satz durch Abkommen reduziert werden kann.
  • Die Niederlande verfügen über ein umfangreiches Netzwerk von Steuerabkommen, die eine Reduzierung der Doppelbesteuerung begünstigen.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Firmen helfen bei der Gründung, bei der Einhaltung von Vorschriften und bei der laufenden Unternehmensverwaltung, um einen reibungslosen Ablauf für ausländische Unternehmer zu gewährleisten.

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