Firmengründung in Italien

Wenn Sie Geschäfte in Italien es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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Your legal entity in Italien

Italien ist aufgrund seiner strategischen Lage, seines großen Verbrauchermarktes und seiner starken Bindungen an die Europäische Union ein attraktives Ziel für ausländische Unternehmen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmen in Italien ist die Società a Responsabilità Limitata (SRL).

  • Vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Gerichtsbarkeiten.
  • Erfordert ein Mindestaktienkapital von 10.000 €, wobei mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt werden müssen (oder 1 € für eine vereinfachte SRL, bekannt als SRLS).
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Società per Azioni (SPA), die häufig von größeren Unternehmen genutzt wird und ein Mindeststammkapital von 50.000 € hat.

Ein Unternehmen in Italien gründen

Das Einrichten einer SRL oder SRLS umfasst die folgenden Schritte:

  1. Abfassung und notarielle Beglaubigung der Satzung(Atto Costitutivo) des Unternehmens.
  2. Einzahlung des Anfangskapitals auf ein italienisches Bankkonto.
  3. Eintragung des Unternehmens in das italienische Unternehmensregister(Registro delle Imprese).
  4. Beantragung einer Steueridentifikationsnummer(Codice Fiscale) und einer Mehrwertsteuernummer(Partita IVA).

Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer(Amministratore Unico oder Teil eines Vorstands) italienischer Unternehmen fungieren. Ein Wohnsitz ist nicht vorgeschrieben, aber eine lokale Adresse für das Unternehmen ist erforderlich.

Besteuerung und Quellensteuer

Italienische Unternehmen unterliegen einer pauschalen Körperschaftssteuer(IRES) von 24% sowie einer regionalen Steuer(IRAP) von etwa 3,9%.

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 26%, wobei dieser Satz durch Steuerabkommen reduziert werden kann.
  • Italien verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und niedrigeren Quellensteuersätzen für ausländische Investoren.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Firmen bieten Unterstützung bei der Gründung, bei der Einhaltung von Vorschriften und bei Steuerfragen, um den Prozess für ausländische Unternehmer zu vereinfachen.

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