Firmengründung in Italien

Wenn Sie Geschäfte in Italien es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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    Ihre juristische Person in Italien

    Italien ist aufgrund seiner strategischen Lage, seines großen Verbrauchermarktes und seiner starken Bindungen an die Europäische Union ein attraktives Ziel für ausländische Unternehmen.

    Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

    Die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmen in Italien ist die Società a Responsabilità Limitata (SRL).

    • Vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Gerichtsbarkeiten.
    • Erfordert ein Mindestaktienkapital von 10.000 €, wobei mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt werden müssen (oder 1 € für eine vereinfachte SRL, bekannt als SRLS).
    • Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Società per Azioni (SPA), die häufig von größeren Unternehmen genutzt wird und ein Mindeststammkapital von 50.000 € hat.

    Ein Unternehmen in Italien gründen

    Das Einrichten einer SRL oder SRLS umfasst die folgenden Schritte:

    1. Abfassung und notarielle Beglaubigung der Satzung(Atto Costitutivo) des Unternehmens.
    2. Einzahlung des Anfangskapitals auf ein italienisches Bankkonto.
    3. Eintragung des Unternehmens in das italienische Unternehmensregister(Registro delle Imprese).
    4. Beantragung einer Steueridentifikationsnummer(Codice Fiscale) und einer Mehrwertsteuernummer(Partita IVA).

    Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer(Amministratore Unico oder Teil eines Vorstands) italienischer Unternehmen fungieren. Ein Wohnsitz ist nicht vorgeschrieben, aber eine lokale Adresse für das Unternehmen ist erforderlich.

    Besteuerung und Quellensteuer

    Italienische Unternehmen unterliegen einer pauschalen Körperschaftssteuer(IRES) von 24% sowie einer regionalen Steuer(IRAP) von etwa 3,9%.

    In Bezug auf die Dividende:

    • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 26%, wobei dieser Satz durch Steuerabkommen reduziert werden kann.
    • Italien verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und niedrigeren Quellensteuersätzen für ausländische Investoren.

    Dienstleister für Firmengründungen

    Diese Firmen bieten Unterstützung bei der Gründung, bei der Einhaltung von Vorschriften und bei Steuerfragen, um den Prozess für ausländische Unternehmer zu vereinfachen.

    Reisen nach Italien für einen besseren Eindruck

    Die beste Vorbereitung für eine geschäftliche Tätigkeit in einem Land ist ein Besuch dort. Auf diese Weise können Sie die Kultur erleben, die Geschäfte prüfen und Ihr Netzwerk aufbauen.

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    Häufig gestellte Fragen

    Wie in jedem Land ist es schwierig, einen Importeur oder Großhändler davon zu überzeugen, Ihr Produkt in sein Sortiment aufzunehmen. Auch in Italien Importeure achten auf die Rotation des Produkts, wie leicht und oft sie es verkaufen können, und multiplizieren dies mit der Marge, die sie damit erzielen können. Das Ergebnis sollte höher sein, als sie jetzt mit jedem Konkurrenzprodukt verdienen. Nur wenn Sie ordentliche Verkaufsdaten haben, zum Beispiel aus anderen Ländern, wird man sich auf eine Diskussion mit Ihnen einlassen.