Dieser Artikel beschreibt:
Italien ist aufgrund seiner strategischen Lage, seines großen Verbrauchermarktes und seiner starken Bindungen an die Europäische Union ein attraktives Ziel für ausländische Unternehmen.
Die beliebteste Rechtsform für ausländische Unternehmen in Italien ist die Società a Responsabilità Limitata (SRL).
Eine weitere Möglichkeit ist die Società per Azioni (SPA), die häufig von größeren Unternehmen genutzt wird und ein Mindeststammkapital von 50.000 € hat.
Das Einrichten einer SRL oder SRLS umfasst die folgenden Schritte:
Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer(Amministratore Unico oder Teil eines Vorstands) italienischer Unternehmen fungieren. Ein Wohnsitz ist nicht vorgeschrieben, aber eine lokale Adresse für das Unternehmen ist erforderlich.
Italienische Unternehmen unterliegen einer pauschalen Körperschaftssteuer(IRES) von 24% sowie einer regionalen Steuer(IRAP) von etwa 3,9%.
In Bezug auf die Dividende:
Diese Firmen bieten Unterstützung bei der Gründung, bei der Einhaltung von Vorschriften und bei Steuerfragen, um den Prozess für ausländische Unternehmer zu vereinfachen.