Firmengründung in Spanien

Wenn Sie Geschäfte in Spanien es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.
Vertriebsmitarbeiter draußen

Your legal entity in Spanien

Spanien ist aufgrund seiner starken Wirtschaft, seines Zugangs zur Europäischen Union und seiner wachsenden Märkte in Branchen wie Tourismus, Technologie und Landwirtschaft ein attraktives Ziel für ausländische Unternehmen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die häufigste Rechtsform für ausländische Unternehmen in Spanien ist die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL).

  • Ähnlich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Gerichtsbarkeiten.
  • Erfordert ein Mindestaktienkapital von 3.000 €, das bei der Gründung vollständig eingezahlt wird.
  • Die Haftung ist auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt und schützt die Aktionäre vor persönlicher Haftung.

Für größere Unternehmen ist die Sociedad Anónima (SA) eine Alternative, die ein Mindestaktienkapital von 60.000 € erfordert.

Gründung eines Unternehmens in Spanien

Das Verfahren zur Einbindung einer SL umfasst die folgenden Schritte:

  1. Beschaffung einer Steueridentifikationsnummer(NIE) für alle Aktionäre und Geschäftsführer.
  2. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Firmennamens und reservieren Sie ihn beim Handelsregister(Registro Mercantil).
  3. Abfassung und notarielle Beglaubigung der Satzung des Unternehmens(Escritura Pública).
  4. Einzahlung des Aktienkapitals auf ein spanisches Bankkonto und Erhalt einer Einlagenbescheinigung.
  5. Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister und Erteilung einer Steuernummer(CIF).

Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer(Administrador) einer SL oder SA fungieren. Ein Wohnsitz ist nicht vorgeschrieben, aber eine lokale Geschäftsadresse ist erforderlich.

Besteuerung und Quellensteuer

Spanische Unternehmen unterliegen der Körperschaftssteuer(Impuesto sobre Sociedades) mit einem Standardsatz von 25%.

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 19 %, die aufgrund von Steuerabkommen reduziert werden kann.
  • Spanien verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Reduzierung der Quellensteuersätze für ausländische Investoren.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Firmen unterstützen ausländische Unternehmen bei rechtlichen, administrativen und steuerlichen Prozessen, um eine reibungslose Gründung zu gewährleisten.

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