Firmengründung in Singapur

Wenn Sie Geschäfte in Singapur es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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Your legal entity in Singapur

Singapur ist eines der führenden Wirtschaftszentren in Asien und bekannt für seine starke Wirtschaft, politische Stabilität, hervorragende Infrastruktur und ein geschäftsfreundliches Umfeld. Die strategische Lage des Stadtstaates in Südostasien sowie sein gut entwickeltes Finanz- und Rechtssystem machen ihn zu einem idealen Ziel für ausländische Unternehmen, die in der Region expandieren möchten.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die gängigste Unternehmensstruktur für ausländische Unternehmen in Singapur ist die Private Limited Company (Pte Ltd).

  • Eine Private Limited Company (Pte Ltd) ist eine eigenständige juristische Person, d.h. sie kann Verträge schließen, Eigentum besitzen und für ihre eigenen Schulden haften.
  • Ausländer können das Unternehmen vollständig besitzen, wobei 100% ausländisches Eigentum erlaubt ist. Allerdings muss mindestens ein Vorstandsmitglied in Singapur ansässig sein, d.h. singapurische Staatsbürger, Personen mit ständigem Wohnsitz oder Inhaber eines Employment Passes.
  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Aktionär (der eine natürliche oder juristische Person sein kann) und einen Gesellschaftssekretär haben, der in Singapur ansässig ist.
  • Das eingezahlte Mindestkapital für die Gründung einer Private Limited Company beträgt 1 SGD, obwohl sich Unternehmen oft dafür entscheiden, mit höheren Beträgen zu beginnen, je nach ihren Bedürfnissen.

Eine weitere Option für ausländische Unternehmen ist die Zweigniederlassung, die eine Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft ist und keinen Schutz vor beschränkter Haftung bietet. Sie eignet sich für Unternehmen, die in Singapur tätig sein möchten, aber dennoch die Kontrolle über ihre ausländische Muttergesellschaft behalten wollen.

Gründung eines Unternehmens in Singapur

Die Gründung einer Private Limited Company (Pte Ltd) in Singapur umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Wählen Sie einen einzigartigen Firmennamen und stellen Sie sicher, dass er den Namensregeln und -vorschriften von Singapur entspricht.
  2. Einreichung der Gründungsunterlagen des Unternehmens bei der Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), einschließlich der Unternehmensverfassung (entspricht der Satzung), der Registrierungsformulare und des Nachweises einer lokalen Adresse.
  3. Ernennung von mindestens einem lokalen Direktor, der in Singapur ansässig sein muss, und mindestens einem Aktionär. Aktionäre können ausländische Staatsangehörige sein.
  4. Ernennung eines Gesellschaftssekretärs, der in Singapur ansässig ist. Der Sekretär muss innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ernannt werden.
  5. Eröffnung eines Firmenkontos in Singapur, um die Finanzen des Unternehmens zu verwalten und die erste Einzahlung zu tätigen.
  6. Registrierung bei der Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) für Steuerzwecke, einschließlich der Registrierung der Goods and Services Tax (GST), falls zutreffend.

Das Verfahren ist relativ schnell, und die meisten Unternehmen können innerhalb von 1-2 Tagen gegründet werden, wenn alle Dokumente in Ordnung sind. Viele Unternehmen entscheiden sich auch dafür, professionelle Gründungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung der lokalen Vorschriften zu gewährleisten.

Besteuerung und Quellensteuer

Singapur ist bekannt für sein wettbewerbsfähiges und unternehmensfreundliches Steuersystem. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 17% auf das zu versteuernde Einkommen, wobei verschiedene Steuerbefreiungen und Anreize zur Verfügung stehen, um die Steuerlast für berechtigte Unternehmen weiter zu reduzieren.

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen in Singapur nicht der Quellensteuer, was es zu einem attraktiven Standort für die Rückführung von Gewinnen macht.
  • Singapur hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt unterzeichnet, die es Unternehmen ermöglichen, von reduzierten Quellensteuersätzen auf Dividenden und andere Einkünfte zu profitieren.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Dienstleister bieten fachkundige Unterstützung bei der Unternehmensgründung, der Einhaltung von Gesetzen, der Steuerregistrierung und vielem mehr, um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen den Gründungsprozess in Singapur reibungslos und effizient bewältigen können.

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