Firmengründung im Vereinigten Königreich

Wenn Sie Geschäfte in das Vereinigte Königreich es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.
Vertriebsmitarbeiter draußen

Your legal entity in das Vereinigte Königreich

Das Vereinigte Königreich bleibt dank seiner offenen Wirtschaft, seines stabilen Rechtsrahmens und seiner globalen Verbindungen eines der beliebtesten Ziele für ausländische Unternehmen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die am häufigsten verwendete Rechtsform für ausländische Unternehmen in Großbritannien ist die Private Limited Company (Ltd).

  • Ähnlich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in anderen Ländern.
  • Es ist kein Mindestaktienkapital erforderlich, was es sehr zugänglich macht.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Investition in das Unternehmen beschränkt.

Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens. Eine Zweigniederlassung hat weniger Formalitäten, ist aber keine eigenständige juristische Person, so dass die Muttergesellschaft für ihre Schulden haftet.

Gründung einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd)

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Großbritannien umfasst die folgenden Schritte:

  1. Auswahl eines einzigartigen Firmennamens und Überprüfung seiner Verfügbarkeit beim Companies House.
  2. Vorbereitung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags des Unternehmens.
  3. Registrierung des Unternehmens bei Companies House online oder per Post.
  4. Hier finden Sie Angaben zu den Direktoren, Aktionären und der Adresse des eingetragenen Firmensitzes.

Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer einer britischen Gesellschaft fungieren. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit, allerdings ist eine Adresse des eingetragenen Firmensitzes in Großbritannien erforderlich.

Besteuerung und Quellensteuer

Britische Unternehmen unterliegen der Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne. Der Körperschaftssteuersatz liegt derzeit für die meisten Unternehmen bei 25% (Steuersatz 2023).

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, unterliegen in Großbritannien nicht der Quellensteuer.
  • Das Vereinigte Königreich verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, die ausländischen Investoren Steuereffizienz garantieren.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Dienstleister helfen bei der Gründung, der Einhaltung von Vorschriften und rechtlichen Angelegenheiten, um einen reibungslosen Ablauf für ausländische Unternehmer zu gewährleisten.

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