Firmengründung in Japan

Wenn Sie Geschäfte in Japan es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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Your legal entity in Japan

Japan ist eine der führenden Volkswirtschaften Asiens mit einer fortschrittlichen Infrastruktur, hochqualifizierten Arbeitskräften und starken internationalen Handelsbeziehungen. Es bietet ausländischen Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, insbesondere in den Bereichen Technologie, Produktion und Dienstleistungen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die gängigste Unternehmensstruktur für ausländische Unternehmen in Japan ist die Kabushiki Kaisha (KK), die einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in anderen Ländern ähnelt.

  • Bietet den Gesellschaftern einen Schutz vor beschränkter Haftung, d.h. ihr persönliches Vermögen ist vor Unternehmensschulden geschützt.
  • Erfordert ein Mindestkapital von ¥1, aber in der Praxis beginnen die Unternehmen meist mit einem höheren Betrag, um die Betriebskosten zu decken.
  • Erfordert mindestens einen Direktor und einen Aktionär. Die Direktoren können ausländische Staatsangehörige sein, aber mindestens einer muss in Japan ansässig sein.

Eine alternative Option ist die Godo Kaisha (GK), die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) ähnelt. Es handelt sich um eine einfachere und flexiblere Struktur, die für kleinere Unternehmen geeignet ist.

Ein Unternehmen in Japan gründen

Die Gründung einer Kabushiki Kaisha (KK) in Japan umfasst mehrere Schritte:

  1. Auswahl eines Firmennamens und Sicherstellung, dass er den japanischen Namensvorschriften entspricht.
  2. Vorbereitung der Gründungsurkunde, die von einem öffentlichen Notar in Japan beglaubigt werden muss.
  3. Eröffnung eines japanischen Bankkontos und Einzahlung des Anfangskapitals.
  4. Die Registrierung des Unternehmens beim Büro für Rechtsangelegenheiten (Houmukyoku). Dazu müssen Sie die Gründungsurkunde, den Nachweis der Kapitaleinlage und eine Reihe anderer Dokumente einreichen.
  5. Beschaffung eines Firmensiegels (hanko), das für offizielle Dokumente und Verträge in Japan erforderlich ist.

Ausländische Staatsangehörige können als Geschäftsführer fungieren, aber es ist notwendig, einen japanischen Vertreter als Geschäftsführer zu haben, der seinen Wohnsitz in Japan hat. Diese Person muss die rechtlichen Angelegenheiten im Namen des Unternehmens regeln.

Besteuerung und Quellensteuer

Unternehmen in Japan unterliegen nationalen und lokalen Steuern. Der Körperschaftssteuersatz beträgt in der Regel 23,2% für die meisten Unternehmen, wobei zusätzliche lokale Steuern in Höhe von etwa 10% hinzukommen.

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 20%, die aufgrund von Steuerabkommen reduziert werden kann.
  • Japan verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, die dazu beitragen können, die Quellensteuerbelastung für ausländische Investoren zu verringern.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Dienstleister bieten Unterstützung bei der Unternehmensregistrierung, der Einhaltung von Steuervorschriften, Rechtsberatung und anderen wichtigen Schritten, um einen reibungslosen Gründungsprozess in Japan zu gewährleisten.

Überzeugen Sie potenzielle Vertriebspartner

Ein lokaler Berater kann mögliche Geschäftspartner ausfindig machen, oder Sie haben selbst welche gefunden. Aber wie können Sie diese davon überzeugen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten und zu verkaufen?

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Finanzierung durch Banken und Investoren

Der Eintritt in einen neuen Markt ist eine Investition. Die Suche nach Partnern, Verträgen, Übersetzungen und Marketing kostet Geld und Sie benötigen möglicherweise zusätzliches Betriebskapital.

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