Firmengründung in Malaysia

Wenn Sie Geschäfte in Malaysia es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

Connect directly with a trusted advisor in Malaysia

Unser Berater vor Ort kann Sie beraten, wie Sie Ihre Waren am besten ins Land bekommen und alle Vorschriften einhalten.

    Your first name

    Last name

    Your company email

    Mobile number

    What is your company website?

    Where is your company based?

    What can we do for you?

    This site is protected by reCAPTCHA, our privacy policy, the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

    Our consultants typically charge between 3.000 and 15.000 Euro on fees for market research or a partner search, depending on the complexity and country. There is always an initial payment and they don't work on a commission basis.

    Your legal entity in Malaysia

    Malaysia ist eine dynamische und wachsende Wirtschaft in Südostasien, die ausländischen Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten in verschiedenen Sektoren bietet, darunter Produktion, Technologie und Dienstleistungen. Mit seiner strategischen Lage, dem unternehmensfreundlichen Umfeld und den qualifizierten Arbeitskräften ist Malaysia ein attraktives Ziel für ausländische Investitionen.

    Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

    Die gängigste Unternehmensstruktur für ausländische Firmen in Malaysia ist die Private Limited Company (Sdn Bhd).

    • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sdn Bhd) erlaubt 100 % ausländisches Eigentum und bietet eine flexible Struktur für ausländische Investoren.
    • Das Unternehmen muss mindestens einen Aktionär und zwei Direktoren haben. Aktionäre können ausländische Staatsangehörige sein, aber mindestens ein Direktor muss in Malaysia ansässig sein.
    • Aktionäre sind durch eine beschränkte Haftung geschützt, d.h. ihr persönliches Vermögen ist nicht durch die Schulden des Unternehmens gefährdet.
    • Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, obwohl die meisten Unternehmen mindestens 1 RM oder mehr an eingetragenem Kapital haben werden.

    Eine weitere Option für ausländische Unternehmen ist die Zweigniederlassung, die für ausländische Unternehmen geeignet ist, die eine direkte Präsenz in Malaysia aufbauen möchten. Die Zweigniederlassung ist eine Erweiterung der Muttergesellschaft und keine eigenständige juristische Person.

    Gründung eines Unternehmens in Malaysia

    Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sdn Bhd) in Malaysia umfasst mehrere Schritte:

    1. Wählen Sie einen einzigartigen Firmennamen und stellen Sie sicher, dass er den malaysischen Namensvorschriften entspricht.
    2. Einreichung der Gründungsunterlagen des Unternehmens bei der Companies Commission of Malaysia (SSM), einschließlich der Satzung, der Formulare für die Unternehmensregistrierung und des Nachweises der registrierten Adresse des Unternehmens in Malaysia.
    3. Ernennung von mindestens einem Direktor, der in Malaysia ansässig ist, sowie von mindestens einem Aktionär. Die Direktoren müssen keine malaysischen Staatsangehörigen sein, aber ein gebietsansässiger Direktor ist erforderlich.
    4. Eröffnung eines Firmenkontos und Einzahlung des Anfangskapitals, das für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich ist.
    5. Registrierung bei der malaysischen Steuerbehörde (LHDN), um eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten.

    Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Malaysia ist relativ einfach und kann in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen abgeschlossen werden, je nach Komplexität des Unternehmens.

    Besteuerung und Quellensteuer

    Malaysia bietet eine wettbewerbsfähige Steuerregelung für Unternehmen. Der Körperschaftssteuersatz beträgt für die meisten Unternehmen 24%. Unternehmen mit einem Einkommen von weniger als 600.000 RM können jedoch einen niedrigeren Steuersatz von 17% auf die ersten 600.000 RM anrechenbarem Einkommen in Anspruch nehmen.

    In Bezug auf die Dividende:

    • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen nicht der Quellensteuer, was für Unternehmen, die ihre Gewinne repatriieren wollen, ein großer Vorteil ist.
    • Malaysia hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die dazu beitragen können, die Quellensteuer auf Dividenden und andere Einkünfte zu reduzieren.

    Dienstleister für Firmengründungen

    Diese Dienstleister können Ihnen bei dem gesamten Prozess der Unternehmensgründung, der Steuerregistrierung, der Einhaltung von Gesetzen und vielem mehr helfen und so sicherstellen, dass Ihr Unternehmen in Malaysia korrekt und effizient gegründet wird.

    Überzeugen Sie potenzielle Vertriebspartner

    Ein lokaler Berater kann mögliche Geschäftspartner ausfindig machen, oder Sie haben selbst welche gefunden. Aber wie können Sie diese davon überzeugen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten und zu verkaufen?

    Dafür benötigen Sie einen Exportplan mit einer klaren Strategie und ausreichenden finanziellen Details.

    Finanzierung durch Banken und Investoren

    Der Eintritt in einen neuen Markt ist eine Investition. Die Suche nach Partnern, Verträgen, Übersetzungen und Marketing kostet Geld und Sie benötigen möglicherweise zusätzliches Betriebskapital.

    Nur mit einem guten Plan mit ausreichenden Finanzdaten können Sie Banken und Investoren überzeugen, Sie zu finanzieren. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des kompletten Business Case und der Dokumentation.