Mexiko bietet aufgrund seiner strategischen Lage, seines großen Marktes und seiner starken Handelsbeziehungen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten und anderen lateinamerikanischen Ländern, eine Fülle von Möglichkeiten für ausländische Unternehmen. Die Regierung hat verschiedene Reformen durchgeführt, um ausländische Investitionen anzuziehen, insbesondere in Sektoren wie Produktion, Technologie, Einzelhandel und Dienstleistungen.
Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen
Die gängigsten Unternehmensstrukturen für ausländische Unternehmen in Mexiko sind die Sociedad Anónima (S.A.) und die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.).
- Sociedad Anónima (S.A.): Die Sociedad Anónima (S.A.) ähnelt einer Aktiengesellschaft und ist die häufigste Unternehmensstruktur für größere ausländische Unternehmen. Sie ermöglicht die Ausgabe von Aktien und eignet sich für Unternehmen, die später Kapital aufnehmen oder expandieren möchten. Die Haftung der Aktionäre ist auf das von ihnen eingebrachte Kapital beschränkt.
- Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.): Die S. de R.L. ist eher für kleine bis mittlere Unternehmen geeignet. Sie hat weniger Formalitäten und wird häufig von ausländischen Investoren genutzt, die die Kontrolle behalten und gleichzeitig ihre persönliche Haftung beschränken möchten. Sie ist vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC).
- In den meisten Sektoren sind ausländische Beteiligungen bis zu 100% erlaubt. Bestimmte Aktivitäten wie das Bankwesen und das Transportwesen erfordern jedoch einen lokalen mexikanischen Partner.
Diese Strukturen bieten ausländischen Investoren je nach Umfang und Art des Geschäfts Flexibilität, wobei die S.A. besser für Unternehmen geeignet ist, die die Ausgabe von Aktien planen oder externe Investoren suchen.
Gründung eines Unternehmens in Mexiko
Die Gründung eines Unternehmens in Mexiko erfordert mehrere Schritte, und der Prozess kann je nach der gewählten Unternehmensstruktur und dem Standort variieren. Hier sind die allgemeinen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Mexiko:
- Wählen Sie einen Firmennamen und stellen Sie sicher, dass er nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Der Name muss vom mexikanischen Wirtschaftsministerium genehmigt werden.
- Entwerfen und beglaubigen Sie die Satzung (Escritura Pública) des Unternehmens vor einem Notar. Das Dokument muss die Ziele des Unternehmens, das Kapital und die Führungsstruktur enthalten.
- Registrieren Sie das Unternehmen bei der mexikanischen Steuerbehörde (SAT), um ein Bundesregister für Steuerzahler (RFC) zu erhalten. Dies ist für Steuerzwecke erforderlich.
- Eröffnen Sie ein Bankkonto für Unternehmen in Mexiko und hinterlegen Sie das erforderliche Kapital. Das erforderliche Mindestkapital variiert, aber für eine S.A. beträgt es in der Regel mindestens MXN 50.000 (ca. USD 2.500), während für eine S. de R.L. eine geringere Anforderung gilt.
- Tragen Sie das Unternehmen beim öffentlichen Handelsregister (Registro Público de Comercio) ein, um die rechtliche Anerkennung und das Recht zum Betrieb zu erhalten.
- Beantragen Sie je nach Geschäftstätigkeit lokale Genehmigungen und Lizenzen, wie z.B. eine kommunale Betriebsgenehmigung und Baugenehmigungen.
Das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in Mexiko kann je nach Komplexität des Unternehmens und des Standorts zwischen einigen Wochen und einigen Monaten dauern. Ausländischen Unternehmen wird empfohlen, sich von Rechts- und Buchhaltungsexperten beraten zu lassen, die mit den lokalen Vorschriften vertraut sind, um die Einhaltung der mexikanischen Gesetze zu gewährleisten.
Besteuerung und Quellensteuer
Mexiko bietet ein relativ unkompliziertes Steuersystem für Unternehmen, aber es gibt einige wichtige Punkte, die ausländische Unternehmen beachten sollten:
- Die Körperschaftssteuer in Mexiko liegt bei einem Satz von 30% auf den Nettogewinn. Unternehmen sind verpflichtet, jährliche Steuererklärungen abzugeben und regelmäßige Steuererklärungspflichten zu erfüllen.
- Mexiko hat auch eine Mehrwertsteuer (VAT) von 16%, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie steuerpflichtige Aktivitäten ausüben.
- Auf Dividenden, die an ausländische Aktionäre ausgeschüttet werden, wird eine Quellensteuer von 10% erhoben, die im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Mexikos mit verschiedenen Ländern reduziert werden kann.
- Mexiko verfügt über ein umfangreiches Netz von DBA, die dazu beitragen, die Quellensteuer zu reduzieren und die Doppelbesteuerung von Einkünften, die von ausländischen Unternehmen erzielt werden, zu vermeiden.
Dienstleister für Firmengründungen
Diese Dienstleister können bei allen Aspekten der Unternehmensgründung in Mexiko behilflich sein, einschließlich der Rechtsberatung, der steuerlichen Registrierung und der laufenden Einhaltung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen korrekt gegründet werden und innerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeiten.