Firmengründung in Thailand

Wenn Sie Geschäfte in Thailand es kann sein, dass es sinnvoll ist, ein lokales Unternehmen zu gründen. Dann müssen Sie wissen, wie Sie die lokalen Vorschriften einhalten und wer Ihnen dabei helfen kann.

Dieser Artikel beschreibt:

  • die wahrscheinlichsten Arten von Unternehmen, die Sie gründen möchten;
  • wie Sie dies tun und wer Ihnen dabei helfen kann;
  • ein paar wichtige steuerliche Regelungen.

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Your legal entity in Thailand

Thailand, mit seiner strategischen Lage in Südostasien, bietet eine wachsende Wirtschaft, eine starke Infrastruktur und ein geschäftsfreundliches Umfeld für ausländische Investoren. Die vielfältigen Branchen des Landes, darunter die verarbeitende Industrie, die Landwirtschaft, der Tourismus und die Technologie, bieten zahlreiche Möglichkeiten für ausländische Unternehmen.

Die gängigsten Geschäftsformulare für ausländische Unternehmen

Die gängigste Unternehmensstruktur für ausländische Firmen in Thailand ist die Private Limited Company (PLC).

  • Private Limited Companies erlauben 100%iges ausländisches Eigentum, aber es gibt Beschränkungen für ausländisches Eigentum in bestimmten Sektoren, wie z.B. Grundbesitz und bestimmte Dienstleistungen (z.B. Banken, Telekommunikation).
  • Das Unternehmen muss mindestens drei Anteilseigner und mindestens einen Direktor haben, der ein ausländischer Staatsbürger sein kann. Ein thailändischer Staatsangehöriger muss mindestens 51% der Anteile halten, wenn das Unternehmen unter die beschränkten Sektoren fällt.
  • Aktionäre profitieren von der beschränkten Haftung, d.h. ihr persönliches Vermögen ist vor den Schulden des Unternehmens geschützt.
  • Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen, obwohl es allgemein üblich ist, dass ausländische Unternehmen ein eingetragenes Kapital von mindestens 1 Million Thai Baht (THB) haben.

Eine weitere Option für ausländische Unternehmen ist die Zweigniederlassung, die eine Erweiterung der Muttergesellschaft ist. Diese Struktur bietet keine beschränkte Haftung und unterliegt möglicherweise anderen Vorschriften als eine Private Limited Company.

Gründung eines Unternehmens in Thailand

Die Gründung einer Private Limited Company in Thailand umfasst mehrere Schritte:

  1. Wählen Sie einen Firmennamen und stellen Sie sicher, dass er einzigartig ist und den thailändischen Vorschriften entspricht. Der Name muss in thailändischen oder römischen Schriftzeichen geschrieben sein.
  2. Einreichung der Gründungsunterlagen des Unternehmens beim Department of Business Development (DBD), einschließlich der Satzung, der Formulare für die Unternehmensregistrierung und des Nachweises einer lokalen registrierten Adresse.
  3. Ernennung von mindestens einem Direktor und drei Aktionären, die Ausländer sein können. Fällt das Unternehmen unter eingeschränkte Sektoren, muss ein thailändischer Staatsangehöriger mindestens 51% der Anteile halten.
  4. Eröffnung eines Firmenkontos in Thailand und Einzahlung des erforderlichen Startkapitals.
  5. Registrierung bei der thailändischen Steuerbehörde für Steuerzwecke und Erhalt einer Steueridentifikationsnummer.

Der gesamte Gründungsprozess kann innerhalb von 2-4 Wochen abgeschlossen werden, abhängig von der Komplexität des Unternehmens und den erforderlichen Genehmigungen.

Besteuerung und Quellensteuer

Thailand hat ein relativ attraktives Steuersystem. Der Körperschaftssteuersatz für die meisten Unternehmen beträgt 20%, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die ersten 300.000 THB Einkommen einen reduzierten Steuersatz erhalten.

In Bezug auf die Dividende:

  • Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 10%, die im Rahmen des thailändischen Netzes von Doppelbesteuerungsabkommen reduziert oder befreit werden kann.
  • Thailand hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Ländern auf der ganzen Welt unterzeichnet, die es ausländischen Investoren ermöglichen, die Quellensteuer auf Dividenden und andere Arten von Einkünften zu reduzieren.

Dienstleister für Firmengründungen

Diese Dienstleister bieten fachkundige Unterstützung bei der Unternehmensregistrierung, der Einhaltung von Gesetzen, der Steuerregistrierung und vielem mehr und helfen ausländischen Unternehmen, den Prozess reibungslos und effektiv zu durchlaufen.

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